👉🏻 In Blankenrath geht die Entwicklung neuer Wohnbaumöglichkeiten einen weiteren wichtigen Schritt voran:
👉🏻 Mit der 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Vor der Höh“ sollen die noch im Plangebiet (siehe Lageplanausschnitt) vorhandenen, derzeit noch als öffentliche Grünflächen ausgewiesenen Grundstücke, künftig für Wohnbebauung genutzt werden können.
👉🏻 Der Grund: Der frühere landwirtschaftliche Betrieb am Südhof wurde aufgegeben. Damit ist der damals notwendige Schutzabstand zur Wohnbebauung nicht mehr erforderlich. Die Ortsgemeinde hat das Anwesen inzwischen erworben und möchte die wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich fortsetzen.
📅 Öffentliche Auslegung:
14. September bis einschließlich 14. Oktober 2026
📍 Die Planunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) eingesehen werden und stehen zusätzlich online zur Verfügung.
☝🏻 Auch eure Meinung ist gefragt: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
ℹ️ Die vollständige amtliche Bekanntmachung mit allen Einzelheiten findet ihr im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom Freitag, 11.09.2026 bzw. auch bald im Internet unter www.zell-mosel.de** (Menü > Bürgerservice/Rathaus > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung > Ortsgemeinde Blankenrath > 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Vor der Höh“)**