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Blankenrather Ortsgeschichte



Gemeinde

Blankenrath

 

 

  

„Blankenrath“ bedeutet die blanke, weiße Rodung. Nach einer früheren örtlichen Gegebenheit heißt es „Die Rodung am weißen Stein“ (der ehemalige Steinbruch am Mühlenweg ist gemeint).

 

Die Siedlung ist im 9. bis 10. Jahrhundert entstanden, als durch ansteckende Krankheiten und Kriege viele Menschen die dichtbesiedelten Flusstäler verließen. Nach einer uralten Überlieferung soll der Ort aus drei Höfen entstanden sein: aus dem Metzenhof, dem Geiershof und dem Rumershof. Unser Nachbarort Reidenhausen (Rodenhausen) bildete in alter Zeit stets mit Blankenrath eine Gemeinde und wurde erst 1794 entsprechend der Einwohnerzahl von der Gemarkung abgetrennt.


Schon die Steinzeitmenschen durchzogen jagend unser Gebiet, das beweisen Funde von Steinbeilen am Flaumbachufer nahe der Hasericher Grenze und unterhalb des Gassenhofes. Auch die Römer haben deutliche Spuren hinterlassen. So wurden in unmittelbarer Nähe Reste römischer Verbindungsstraßen mit einem Burgus, Gedenksteine, Wasserleitungen und Münzen gefunden. Man spricht von der sagenhaften Stadt Raimund, den Gutshöfen bei Panzweiler und Löffelscheid und zwei Römerwegen vom Moseltal herauf zur Hunsrückhöhe.


Zur Zeit des mächtigen Kaisers Karl des Großen war unser Heimatgebiet meistens noch Reichsbesitz. Nach der mittelalterlichen Gaueinteilung gehörte unsere engere Umgebung zum Maifeldgau, der sich jedoch im Wesentlichen jenseits der Mosel über die Vordereifel und das Maifeld erstreckte. Bald erfahren wir, dass die Pfalzgrafen reichen Landbesitz an der Mosel und in der Vordereifel hatten. Dieser pfalzgräfliche Besitz umfasste in unserem Raum das Moseltal von Trarbach bis Treis, einschließlich der angrenzenden vorderen Hunsrück-hochfläche bis etwa zur heutigen Hunsrückhöhenstraße und weiter nördlich bis zur Ostgrenze des ehemaligen Kreises Zell.


Ein Pfalzgrafensohn, Hermann, wurde Erzbischof von Köln (1036 - 1056), dadurch kam unser Gebiet in den Besitz der Kölner Kirche. Die Grafen von Braunshorn hatten gute Beziehungen zur Kölner Kirche. Sie wurden schon vor 1300 Vögte in der Vogtei Senheim. Um 1300 bekundet Johann, der Herr zu Braunshorn, dass der Ritter Rudolf, genannt de Silva (vom Walde) u.a. ein Lehengut zu Blanckenroydt seiner Frau Regina, Tochter des Weirich von Merl, als Wittum überschreibt. Durch eine Heirat gingen die Vogteirechte der Kölner Kirche an Dietrich von Kleve über. Am 20. September 1310 heißt es in einer Urkunde, dass Johann von Braunshorn und seine Kinder Güter und Mannschaften u.a. in Blankenroth mit Zubehör vom Grafen von (Kleve-) Helkenroth (Hülchrath) zum Lehen bekommen haben.


Für 1347 ist eine Verleihung des Gerichts Blankenrath von Johann, dem Grafen von Kleve, an den Ritter Gerlach von Braunshorn bezeugt. Bereits 1268 waren die Braunshorner Grafen Besitzer der Burg Beilstein, an deren Fuß sie 1310 die alte Kirche erbauten und schließlich dem Ort im Jahre 1319 sogar Stadtrechte sicherten.


Im Jahre 1362 starb Gerlach von Braunshorn, der letzte Graf dieses Stammes. Durch eine Heirat seiner Tochter Lisa von Braunshorn mit einem Winneburger Grafen kam die Burg Beilstein in den Besitz derer von Winneburg. Die Enkel des Grafen Gerlach von Braunshorn, nämlich Gerlach und Cuno von Winneburg, erhielten die Rechte des Großvaters. Durch eine drückende Schuldenlast konnten sie den geteilten Besitz nicht halten, ihre Pflichten nicht erfüllen und verpfändeten deshalb im Jahre 1375 Rechte und Einkommen - auch das Gericht Blankenrath - für 17.000 Gulden an Kurtrier.

 

Diese Pfandschaft dauerte 164 Jahre. In dieser langen Zeit gewann auch Sponheim als Lehensträger von Kurtrier größeren Einfluss in Blankenrath und Umgebung. Im Jahre 1482 besaß Kurtrier zwei Drittel und Sponheim ein Drittel Anteil am Blankenrather Gericht. Erst im Jahre 1539 konnten die Grafen von Winneburg und Beilstein die Pfandschaft für eine Summe von 17.400 Gulden einlösen. Nun sollte man annehmen, seien die alten Rechtsverhältnisse zugunsten Beilsteins wieder hergestellt gewesen, aber das war nicht so. Der Einfluss Kurtriers und Sponheims war zu sehr gewachsen. Die Zahl der Leibeigenen hatte sich stark vergrößert, darum wollten sie auf keinen Fall auf ihre bisher ausgeübten Rechte verzichten. Die alten Zustände waren nach so langer Zeit der Pfandschaft in Vergessenheit geraten, und die Grafen von Winneburg und Beilstein schienen sie nicht mehr einwandfrei beweisen zu können. Vor allem schien auch über die Art und Folgen dieser Pfandschaft kein Vertrag zu bestehen. Selbst die Abfassung eines grundlegenden Weistums von 1556 mit den Untertanen aus dem Blankenrather Gericht brachte dem Freiherm Philipp zu Winneburg und Beilstein keinen Erfolg. Der Kurfürst von Trier und die Herrscher von Sponheim ließen von ihren erworbenen und ererbten Rechten nicht ab. Während also auf diese Art der Herrschaft Winneburg - Beilstein etliche Rechte verloren gingen, konnten sie doch die Territorialherrschaft fast ungehindert für sich in Anspruch nehmen.

 

Große Not und Unglück überkam Blankenrath, als im Jahre 1690 durch das Kriegsgeschehen über 30 Häuser abgebrannt wurden, so dass nur noch drei Höfe am Dorfrand verschont blieben.

 

Aus der Kanzlei Friedrichs des Großen wurden verschiedentlich die Rechte der Herrschaft Kleve am Blankenrather Gericht geltend gemacht. Der gesamte Streit dauerte 255 Jahre. Die Herrschaften Beilstein, Kurtrier und Sponheim stritten sich um die Vorherrschaft in unserem Gebiet. Die Menschen waren stets durch fortwährende, umstrittene Gewalt-maßnahmen und Besteuerungen die Leidtragenden. Man nennt deshalb unseren engeren Heimatbezirk das Dreiherrische oder Dreigericht, damit sind die Gerichte Blankenrath, Panzweiler und Peterswald gemeint.

 

Die Streitigkeiten gingen sogar bis an das Reichskammergericht nach Wetzlar, aber es wurde keine Einigung erzielt. Der Zank fand erst 1794 ein Ende, als französische Revolutionstruppen das linksrheinische Land besetzten und die Kleinstaaten mit ihren Leibesherrschaften aufhoben. In französischer Zeit wurde Blankenrath eine Mairie. Es gehörte zum Kanton Zell im Arrondissement Communal de Coblence und damit zum Departement Rhin et Moselle.


Nach dem Wiener Kongress von 1815 wurde unser Gebiet Preußen zugesprochen. Aus der französischen Verwaltung des Departements Rhin et Moselle wurde die Preußische Rheinprovinz, aus dem Arrondissement Communal de Coblence der Regierungsbezirk Koblenz, aus dem Kanton Zell der Kreis Zell und aus der Mairie Blankenrath wurde das Amt Blankenrath. Am 07.11.1970, anlässlich der Verwaltungsreform, verlor Blankenrath seine Amtsverwaltung und kam als Ortsgemeinde zur Verbandsgemeinde Zell im heutigen Kreis Cochem-Zell.


Verfasser:  Werner Geisen, Blankenrath

 

 


 

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