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Samstag, 19. Oktober 2019

Dorfwärme Blankenrath - Erster Beratertag erhielt großen Zuspruch ...


Blankenrath: Der erste Beratertag in Sachen "Dorfwärme Blankenrath", der am heutigen Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Blankenrath von vier Teams der Arbeitsgruppe Dorfwärme Blankenrath durchgeführt wurde, erfuhr großen Zuspruch in der Bevölkerung.


Mehr als 50 Interessenten nahmen das Angebot einer kostenlosen Beratung wahr und ließen sich, abgestimmt auf ihre persönliche Wohn- und Wärmebedarfssituation, ein individuelles Angebot durch die Beratungsteams anhand des hierzu eingesetzten Wärmerechners erstellen. 

Dabei konnten nochmals - wie bereits in der Informationsveranstaltung am 11.10.2019 geschehen - in den zahlreichen Einzelgesprächen vielfältige Informationen an die Interessierten weitergegeben werden, insbesondere zu der Grundkonzeption des Projektes "Dorfwärme Blankenrath", zum Betreibermodell (Kreiswerke Cochem-Zell), zur Gebühren- und Preisstruktur, zur Gemeindeförderung, zu technischen Einzelfragen etc. .


Insoweit konnte auch auf vereinzelte Nachfrage einiger Weniger erläutert werden, dass das Projekt "Dorfwärme Blankenrath" nichts mit Fernwärme zu tun hat.


Jeder Interessierte - so wurde nochmals verdeutlicht - hat die Möglichkeit,  sich nach entsprechender Information, Beratung und Angebotserstellung frei zu entscheiden, ob er sich an das geplante Nahwärmenetz in Blankenrath anschließen lassen und hierzu einen entsprechenden Vorvertrag unterzeichnen möchte oder nicht. Einen Anschluss- oder Benutzungszwang, so wie oft in verschiedenen Berichten zu lesen ist, die jedoch schon von der Grundkonzeption her völlig andere Betreibermodelle betreffen, gibt es bei den Dorfwärmeprojekten der fünf Energiedörder des Landkreises Cochem-Zell nicht, d.h. weder in Zell, noch in Alf, noch in Alflen, noch in Blankenrath und auch nicht in Müllenbach.

  
Die Kreiswerke Cochem-Zell unterliegen als Betreiber und Anbieter der Nahwärmeversorgung in den genannten Gemeinden als Eigenbetrieb des Landkreises dem  öffentlich-rechtlichen Gebührenrecht, d.h.  speziell der sog. Kommunalen Eigenbetriebsverordnung. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgaben ist es den Kreiswerken nicht gestattet, Gewinne zu erzielen und Preise für die Nahwärmeversorgung in unternehmerischer Freiheit nach Belieben frei bestimmen zu können. 

   

Kunden, die sich für einen Nahwärmeanschluss im Rahmen der "Dorfwärme Blankenrath" entscheiden - so wurde im Zuge der Beratungsgespräche deutlich - sind dem Nahwärmeversorger (Kreiswerken Cochem-Zell) auch nicht ausgeliefert, da die Rahmenbedingungen vor Vertragsschluss auf der Grundlage individueller Angebote vereinbart werden und somit transparent sind. Gerade zu diesem Zweck finden die Informations- und Beratungstage und  -sprechstunden des Arbeitskreises Dorfwärme Blankenrath statt, um hier im Vorfeld einer vertraglichen Bindung auf Fragen der Interessierten, die zum Teil sehr individuell ausgerichtet sind, eingehen zu können.

 

Dieses Beratungs- und Informationsangebot wurde heute dankbar von Interessierten aus der Bevölkerung angenommen.


 

Beratungssprechstunden des Arbeitskreises Dorfwärme mit Angebotserstellung:

Jeden Montag und Donnerstag, von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr im Bürgerhaus Blankenrath

 

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