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Einbahnstraßenregelung in der Walhausenerstraße - Änderung der Verkehrsführung ab 01.04.2019 ...
Achtung!
Geänderte Verkehrsführung in der Walhausener Straße
ab dem 01.04.2019
Die Walhausenser Straße wird ab Montag, dem 01.04.2019, zwischen der Einfahrt Marktplatz und der Einmündung in die Hunsrückstraße durch Beschilderung als Einbahnstraße ausgewiesen.
Ab diesem Tag ist dieser Streckenabschnitt nur noch in Richtung Hunsrückstraße befahrbar.
Ein Einfahren aus der Hunsrückstraße in die Walhausener Straße ist dann nicht mehr möglich.
Der Marktplatz bzw. der obere Verlauf der Walhausener Straße kann von der Hunsrückstraße aus stattdessen über die Hesweilerstraße und die Straße „An der Kirche“ oder über die Straße „Zum Marktplatz“ erreicht werden.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Zell (Mosel), den 13.03.2019
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon
Bürgermeister
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