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Kirchspielwanderweg




Vom „Kirchspiel Blankenrath“ zum „Kirchspiel-Wanderweg“

 

Das Wort „Kirchspiel“ bezeichnet den geographischen Einzugsbereich einer Kirchengemeinde. Einst hatte die Einteilung von – vor allem ländlichen – Landstrichen in Kirchspiele eine große praktische Relevanz. Noch heute orientieren sich die Grenzen von Gesamtgemeinden und vergleichbaren Gebietskörperschaften häufig an den alten Grenzen der Kirchspiele, jedoch findet man den Begriff als kommunale Gebietskörperschaft nicht mehr. Es gibt nur Städte, Landkreise und Gemeinden.

 

Die Geschichte des „Kirchspiels Blankenrath“ ist nach dem derzeitigen Forschungsstand  zumindest bis in das Jahr 1595 gesichert, obgleich anhand von Urkunden und Schriften hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass Blankenrath bereits um das Jahr 1500 selbständige Pfarrei mit entsprechenden Filialgemeinden gewesen sein könnte.

 

In den Ausführungen „Kunstdenkmäler des Kreises Zell“ heißt es, dass Blankenrath bei der Visitation 1511/1512 getrennt vom ursprünglichen Pfarrort Mastershausen besucht wurde.

 

Für das Jahr 1570 führt der Forscher J. Marx in seinem Buch, „Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier“ Blankenrath mit der Filiale Peterswald als Pfarrei auf.

 

Unter dem 17.08.1595 heißt es schließlich in einem protokollarisch festgehaltenen Akt der damaligen Lehensherren, der Freiherren zu Winneburg und Beilstein:

 

„Philipp der Jüngere, Freiherr zu Winneburg und Beilstein, bekennet und verkündet, dass den Untertanen seines Vaters im Blankenrather Gericht und Kirchspiel der Kaplan von Strimmich, Herr Hermann Flecheim von Moeren (heute: Mehren) als neuer Pastor vorgestellt und gegeben wurde. (…)“   

 

Am 6. August 1785 schreibt der Kurfürstlich-Trierische zur Regierung verordnete Hofkanzler Eschermann von Coblenz an den Präsidenten der Pfalz-Zweibrückischen Regierung in Zweibrücken:

 

„…Zur Abstellung derjenigen Unordnungen, welche sich bei denen in entfernte Gegenden gehende Prozessionen zu äußern pflegen, haben seine Kurfürstliche Durchlaucht eine Erzbischöfliche Verordnung zu erlassen geruhet. –

Die Prozessionen und Bittgänge dürfen nicht weiter als eine Wegestunde führen. Immer muss der Pastor oder ein bestellter geistlicher dabei sein.

Die Pfarrgenossenschaft des Kirchspiels Blankenrath hat im vergangenen Frühjahr gegen den Willen und ohne Begleitung des Pastors eine Wallfahrt nach Marienburg unternommen. Die Kurtrierischen und Sponheimischen Untertanen in den Oberämtern Zell und Kastellaun werden verwarnt. Bei nochmaliger Übertretung sollen sie mit einer strengen Geld- oder anderen Strafe belegt werden. –“

 

In dieser Akte, S. 4, wird die Pfarrei Blankenrath mit acht ihr zugehörigen Ortschaften erwähnt.

 

Im Jahr 1804 wird Blankenrath als sog. Sukkursalpfarrei im Kanton Zell (Neueinteilung unserer Region unter französischer Verwaltungsherrschaft nach dem Frieden von Luneville) geführt. Die Sukkursalpfarrei war eine Unterpfarrei, die nicht von der Wichtigkeit war wie andere größere Pfarreien.

 

Zu diesem Zeitpunkt werden der Pfarrei Blankenrath die heutigen sechs Filialorte Haserich, Hesweiler, Panzweiler, Reidenhausen, Schauren und Walhausen zugeordnet.

 

 



Streckenverlauf

Der „Kirchspiel-Wanderweg“ verbindet die Kirchspielgemeinden Reidenhausen, Haserich, Panzweiler, Walhausen, Schauren, Hesweiler durch einen Rundweg von ca. 20 km Länge.

Blankenrath ist mit diesen Orten sternförmig verbunden. Start und Ziel in den Kirchspielgemeinden ist die jeweilige Kapelle und in Blankenrath die Pfarrkirche. Auf den dort aufgestellten Info-Tafeln können Sie die 12 verschiedenen Wegstrecken von 2 – 20 Kilometern Länge beliebig auswählen.

Die Streckenführung verläuft überwiegend auf sehr gut befestigten Wirtschafts- und Waldwegen und bietet daher für Jung und Alt beste Wandervoraussetzungen.

Der Kirchspielwanderweg wurde auf Initiative des Heimat- und Verkehrsvereins Blankenrath und der Kirchspielgemeinden im Jahr 2010 errichtet.  





 

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