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Freitag, 21. Oktober 2011

Frist zur Abfuhr von Brennholz ...

Aufgrund der Tatsache, dass derzeit noch zugeteiltes Brennholz aus dem vergangenen Einschlag im Gemeindewald lagert, obgleich die Zuteilung bereits vor geraumer Zeit erfolgt ist, weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass nach den von den Selbstwerbern bei Bestellung anerkannten Verkaufsbedingungen, die mehrfach im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) (Ausgaben 5/2011 u. 6/2011) und auf der Internetseite der Gemeinde Blankenrath (www.blankenrath.de) veröffentlicht worden sind, die Frist für die Abfuhr des Brennholzes am 31.10.2011 abläuft.

 

Nach den vorgenannten und von den Selbstwerbern anerkannten Verkaufsbedingungen ist vorgesehen, dass Brennholz, welches nach Ablauf der Abfuhrfrist noch im Gemeindewald gelagert ist, entschädigungslos an andere Interessenten weiterverkauft wird.

 

Um den Personen, die Brennholz derzeit noch im Gemeindewald abgelagert haben, Gelegenheit zu geben, dieses aufzuarbeiten und abzufahren wird die Frist zur Abfuhr des Brennholzes auf den


30.11.2011

 

hinausgeschoben. Bis dahin muss spätestens die Abfuhr erfolgt sein! Eine weitere Erinnerung hierzu ergeht nicht mehr!

 

Nicht zuletzt aus Gründen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ist der Wald kein dauerhafter Lagerplatz für eingeschlagenes Brennholz. Zudem ist es nicht einzusehen dass Holz aus dem Gemeindewald, welches ohnehin aufgrund seiner Knappheit bereits kontingentiert werden muss, im Wald liegen bleibt und dort verrottet, gleichzeitig aber andere Interessenten, die aus dem Holz entsprechenden Nutzen ziehen möchten, nicht bedient werden können.

 

Blankenrath, den 21.10.2011

 

Jochen Hansen

Ortsbürgermeister

 

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